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Beurlaubung

Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an die Klassenlehrerin. Bei Beurlaubungen ab 3 Tagen, auch Reha-Aufenthalte, müssen Sie schriftlich an die Schulleitung einen formlosen Antrag mit Angabe eines triftigen Grundes stellen. Die Beurlaubung direkt vor und nach den Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Lernstoff und Hausaufgaben in dieser Zeit sind verpflichtend nachzuarbeiten.

Beurteilung und Bewertung

In Klasse 1 erfolgt eine differenzierte Einschätzung der Schülerleistung durch Worturteile, Stempel oder Sticker, um motiviertes Lernen zu entwickeln, Lernerfolge zu würdigen und individuelle Lernfortschritte sichtbar zu machen.

Ab Klasse 2 setzt die Bewertung mit Zensuren in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ein. In Klasse 3 werden fast alle Unterrichtsfächer (bis auf Englisch) mit Noten bewertet, in Klasse 4 auch Englisch.

Bildungsempfehlung

Alle Schüler erhalten im Halbjahr der 4. Klasse die Bildungsempfehlung für eine weiterführende Schule. Bei einem Notendurchschnitt von 2,0 und besser wird eine Empfehlung für das Gymnasium ausgehändigt, andernfalls eine Empfehlung für den Besuch einer Oberschule.

Sollten Sie Ihr Kind trotz einer Bildungsempfehlung für die Oberschule an einem Gymnasium anmelden wollen, so ist dies ebenfalls möglich. Bei der Anmeldung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch zu vereinbaren. Als Grundlage für das Beratungsgespräch dienen die Bildungsempfehlung der Grundschule, die Halbjahresinformation der Klassenstufe 4 sowie das Ergebnis einer schriftlichen Leistungserhebung. Diese Leistungserhebung wird am Gymnasium mit zentral vorgegebener Aufgabenstellung aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht durchgeführt.

Bücher

Alle Schulbücher und Arbeitshefte, die Ihr Kind benötigt, werden von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt. Sollte es im Verlauf des Schuljahres zu Beschädigungen oder zum Verlust kommen, so ist ein eigenverantwortlicher Ersatz von Seiten der Eltern notwendig.

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Kinder, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, werden in ihren Stammklassen integrativ beschult. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Sprachförderung in Deutsch auf Stufenbasis. Anhand einer besonderen Bildungsberatung zu Schulbeginn wird eine DaZ-Stufe zugeordnet. Kinder in den Stufen DaZ 1 und 2 erhalten in allen Fächern keine Zensuren. Zur Halbjahresinformation und zum Jahreszeugnis gibt es eine Anlage, auf der die einzelnen Niveaustufen beschrieben sind. Mit dem Erreichen der DaZ-Stufe 3 setzt eine gleichgestellte Bewertung und Zensierung zu allen anderen Kindern der Jahrgangsstufe ein. Übergänge an weiterführende Schulen nach Klasse 4 sind damit niederschwellig und fließend möglich.

Elternmitwirkung

Eine aktive Mitwirkung der Eltern ist laut Schulgesetz in verschiedenen Gremien möglich.

Im 1. Elternabend des Schuljahres werden in jeder Klasse ein Elternvertreter und dessen Stellvertreter demokratisch gewählt. Der Elternvertreter hat das Mandat der Klassenelternschaft im Elternrat der Grundschule, welcher sich in regelmäßigen Abständen trifft. In der 1. Elternratssitzung erfolgt die Wahl des Elternsprechers und dessen Stellvertreter. Aus den Reihen des Elternrates werden zudem 6 Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. Der Elternsprecher vertritt wiederum die Schulelternschaft  im  Kreiselternrat (KER}.

Elternabend

Im Schuljahr finden in der Regel zwei Elternabende (je einer pro Schulhalbjahr) statt. Darüber hinaus wird auch zu thematischen, klassenübergreifenden Elternabenden mit kompetenten Referenten eingeladen.

Elternsprechtag

Im Schuljahr gibt es Elternsprechtage, an denen Sie die Klassenlehrerinnen sowie Fachlehrerinnen und –lehrer Ihres Kindes aufsuchen und über den Lern- und Leistungsstand befragen können. Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung sind erforderlich.

Entschuldigungen

Mit der Schulpflicht Ihres Kindes sind Sie als Eltern für einen regelmäßigen Schulbesuch verantwortlich. Bei Krankheit benachrichtigen Sie uns bitte in der Zeit zwischen 7.00-7.45 Uhr telefonisch unter Tel. 03591 -5347200. Im Anschluss an das Fehlen benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung (Format mindestens A 5).

Diese kann so aussehen:

Mein Kind ______________                                              konnte in der Zeit vom _______    bis zum _____________

wegen _______________________ die Schule nicht besuchen. Wir bitten das Fehlen zu entschuldigen.

Datum: ______________________ Unterschrift: ______________________

Für den Zeitraum des Fehlens erfragen Sie bitte die Hausaufgaben bei Mitschülern oder der Klassenlehrerin über moodle.

Für die Abmeldung vom Essen sind Sie verantwortlich.

Bei Nichtteilnahme am Sportunterricht sollte ein ärztliches Attest vorliegen oder im Vorfeld um eine Befreiung gebeten werden. Eltern können ihr Kind nicht ohne triftigen Grund vom Sportunterricht freistellen.

Erste Schulwochen

Alle Erstklässler haben in den ersten 2 Schulwochen nur bis 1 1 .10 Uhr Unterricht. Der Stundenplan tritt erst ab der 3. Schulwoche in Kraft. Für alle anderen Klassen setzt spätestens ab der 2. Schulwoche der reguläre Stundenplan ein.

Fahrraderlaubnis

Wenn Sie einen Antrag auf Erlaubnis stellen wollen, dass Ihr Kind für den Schulweg zu unserer Grundschule das Fahrrad benutzen darf, möchten wir Sie auf folgendes aufmerksam machen. Ihr Kind darf mit Genehmigung der Schulleitung mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Die Genehmigung von Seiten der Schulleitung ist widerrufbar, wenn das Fahrrad sich nicht in einem verkehrssicheren Zustand befindet oder sich Ihr Kind verkehrswidrig verhält oder die schulischen Anweisungen nicht beachtet. Alle Schüler sind auf dem Weg zur und von der Schule und zu Schulveranstaltungen in der gesetzlichen Unfallversicherung, der Unfallkasse Sachsen, versichert. Eine gesetzliche Helmpflicht gibt es nicht, dennoch empfehlen wir dringend das Tragen eines geeigneten Fahrradhelmes.

Für eventuelle Beschädigungen oder das Abhandenkommen übernehmen weder die Schule noch der Schulträger keine Haftung. Für mögliche Ersatzleistungen tritt der Familienversicherungsschutz in Kraft, dafür ist eine eigene Vorsorge zu treffen.

Förderunterricht

Der Förderunterricht wird mit zwei Unterrichtsstunden (je eine in Deutsch und Mathematik) durchgeführt. In Zusammenarbeit von Fach- und Förderlehrer werden für Kinder mit besonderem Bedarf entsprechende Pläne erstellt und gemeinsam ausgewertet.

Förderverein

Der Verein führt den Namen „Schulförderverein Fichteschule Bautzen e.V.“.

Derzeit finanziert er folgende schulische Bereiche:

  • Beschaffung von Materialien zur Ausgestaltung der Schule und des Schulgebäudes,
  • Bereitstellung von zusätzlichem Lehr- und Lernmaterial, welches in das Eigentum der Stadt Bautzen übergeht,
  • Beihilfen zu Veranstaltungen von Schule und Hort sowie zu Klassenfahrten,
  • Honorierung von besonderen Leistungen von Eltern und Schülern

Frühstück

In der Zeit von 9 .10 – 9.20 Uhr frühstücken die Kinder gemeinsam in der Klasse. Bitte geben Sie Ihrem Kind in einer Brotdose ein gesundes Frühstück (Brot mit Belag nach Wahl, Obst, Gemüse) mit. Achten Sie auch bei der Wahl des Getränks auf zuckerarme und umweltfreundliche Produkte.

Ganztagsangebote

An unserer Schule nehmen alle Schüler an den Angeboten teil. Wir nutzen die teilweise gebundene Organisationsform. Montag und Mittwoch liegen in der Zeit von 14.00-1 6.00 Uhr die Angebote im Nachmittagsbereich. Das trägt den Hinweisen der Eltern, des Hortes und den Wünschen der Schüler am besten Rechnung und garantiert eine rhythmisierte, altersgerechte Tagesstruktur im Wochenablauf. Am Vormittag siedeln sich parallel zum Unterricht die Angebote im Bereich des Förderns und Forderns an. Zu Beginn des Schuljahres werden den Schülern zwei Schnupperwochen zum Kennenlernen der Inhalte ermöglicht, danach sind die Angebote verbindlich auszuwählen. Mithilfe eines Vertrages wird die Gültigkeit für ein Schuljahr festgelegt und per Unterschrift bestätigt.

Geburtstage

Dieser besondere Tag für jedes Kind wird in der Klasse mit Ritualen gefeiert. Die meisten Geburtstagskinder bringen ihren Klassenkameraden eine Kleinigkeit zum Frühstück mit (es muss nicht immer etwas Süßes sein, auch ein Obstteller erfreut alle).

Hausaufgaben

Hausaufgaben dienen der Festigung von Gelerntem, aber auch der Vorbereitung auf neuen Unterrichtsstoff. Es gibt sie in schriftlicher, mündlicher, produkt- oder projektbezogener Form. Sie werden tages- oder wochenweise, aber auch über einen längeren Zeitraum (z.B. Sammlungen) gestellt und sind verbindlich für alle oder freiwillig. Die regelmäßige Anfertigung ist sowohl für jeden Einzelnen aber auch für die Klasse wichtig und unersetzbar. Der Mittwoch ist hausaufgabenfrei.

Hofaufsicht

Schüler der 4. Klassen unterstützen die Lehrkräfte während der Hofpause, indem sie mit auf das Einhalten der vereinbarten Regeln achten und in Mitverantwortung für ein gutes Schulklima stehen. Die verantwortlichen Schüler, die diesen wertvollen, freiwilligen Dienst übernehmen, tragen eine Signalweste und sind so erkennbar.

  Homepage

http://fichteschule. Info

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Grundschule und zum Hort.

Hort

Die Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Grundschule wird durch den Hort der Fichteschule in Trägerschaft der Stadt Bautzen nach dem Unterricht fortgesetzt. Schule und Hort arbeiten sehr gut zusammen und bereichern sich in ihrer Tagesstruktur und zusätzlichen Angeboten. Das Konzept wird auf unserer gemeinsamen Homepage näher vorgestellt. Den Hort leitet Frau Wagner.

Inklusion

Mit der Einschulung erhält jedes Kind die Chance, sich an den Schulalltag mit allen Anforderungen in der Klassengemeinschaft zu gewöhnen. Dennoch gibt es Kinder mit Besonderheiten, die in verschiedenen Förderschwerpunkten eine zusätzliche Hilfe und Unterstützung erhalten können. Dazu stellt die Schule mit den Eltern einen Antrag auf Beratung an einem zuständigen Förderzentrum. Im Ergebnis einer ersten Beobachtung wird eine Empfehlung ausgesprochen, ob ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf sinnvoll und notwendig ist. Innerhalb des Verfahrens erfolgt eine umfängliche Diagnostik, auf deren Grundlage dann eine Entscheidung über weitere Maßnahmen und/oder eine inklusive Beschulung getroffen wird.

Kindersprecher

Zu Beginn des Schuljahres werden ab Klasse 2 aus jeder Klasse zwei Vertreter als Kindersprecher für den Kinderrat gewählt. Dieser trifft sich in regelmäßigen Abständen mit der Hort- und Schulleiterin, um über Fragen, Sorgen und Anliegen aus den einzelnen Klassen zu sprechen und nach gemeinsamen Lösungen oder Vereinbarungen zu suchen.

Kooperation mit Kitas

Im Rahmen der Schuleingangsphase bestehen Kooperationsverträge mit den Kindertagesstätten „Löwenzahn“, „Benjamin Blümchen“ und „Sonnenschein“. Diese beinhalten eine kontinuierliche, intensive Zusammenarbeit zwischen Lehrern und Erziehern nach dem Sächsischen Bildungsplan. Durch gegenseitige Hospitationen von Lehrern und Erziehern sowie Schulbesuche der Vorschulkinder wird diese Kooperation umgesetzt.

Lernplattform Moodle

Elternhaus und Schule haben sowohl Rechte als auch Pflichten. Eine gute Zusammenarbeit basiert auf einem transparenten Informationsaustausch und einer für beide Seiten verlässlichen Erreichbarkeit. Diese Grundlage wurde mit folgender Adresse geschaffen:                   https://moodle.gsfichte.de

Jedes Elternhaus erhält über den Namen des Kindes von der Klassenlehrerin ein Login und kann darüber mit allen Lehrkräften, von denen Ihr Kind in den einzelnen Fächern unterrichtet wird, kommunizieren. Auf der Startseite sind aktuelle Informationen der Schulleitung für alle Eltern zu finden.

Mittagessen

In der Zeit von 11.10-13.15 Uhr besteht im Hort die Möglichkeit zum Mittagessen. Der Essenanbieter La Ola schließt mit Ihnen einen Vertrag, auf dessen Grundlage Sie dann tageweise bestellen können und die Abrechnung erfolgt. Ihr Kind erhält eine Chipkarte, die bei jeder Essenteilnahme vorgelegt werden muss.

Radfahrausbildung

Im 4. Schuljahr nehmen alle Kinder an einer Radfahrausbildung der Kreisverkehrswacht Bautzen teil, die mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abschließt. Bei Bestehen dieser Prüfungen erhält das Kind einen Fahrrad­ Pass.

Ranzen

Ihr Kind muss nur die Sachen tragen, die es tatsächlich nach Plan für den Unterricht braucht. Kontrollieren Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen (z.B. Wochenende) den Inhalt des Ranzens und besonders der Federtasche auf Vollständigkeit und Sauberkeit.

Die Sporttasche kann die Woche über an der Garderobe hängen und sollte über das Wochenende zum Waschen der Sachen mitgenommen werden.

Schulbeginn

Die Schule beginnt um 7.35 Uhr. Ab 7.15 Uhr öffnet das Haus und eine Lehrkraft ist als Aufsichtsperson anwesend. Vor Unterrichtsbeginn können sich die Kinder nach dem Umziehen und Auspacken mit Spiel- und Lernmaterialien in ihren Klassenzimmern beschäftigen.

Schulweg / Schulbus

Den Schulweg sollte Ihr Kind gut kennen. Kurze Wege können Sie im Vorfeld des Schulbeginns wiederholt mit Ihrem Kind abgehen. Weisen Sie Ihr Kind auf besondere Gefahrenstellen hin. Auf dem direkten Schulweg ist Ihr Kind versichert. Um das morgendliche Verkehrsaufkommen zu beruhigen, empfehlen wir ein autofreies Ankommen: zu Fuß (Nutzen des Pendlerparkplatzes zum Aussteigen), per Fahrrad oder per Bus.

Schwimmen

Der Schwimmunterricht findet wöchentlich innerhalb des Sportunterrichtes für die

2. Klassen statt. Die Kinder werden im Röhrscheidtbad Bautzen unterrichtet. Die Schwimmsachen werden tagaktuell mitgebracht und wieder mitgenommen.

Streitschlichter

Zu Beginn des Schuljahres werden in den Klassen 3 und 4 jeweils drei Schüler*innen gewählt, die sich zu Streitschlichtern ausbilden lassen. In der Regel findet ein Treffen l -2x monatlich statt. Im Vordergrund stehen dabei das Erlernen von Strategien und Gesprächstechniken, um mit Konflikten in der Klasse angemessen umzugehen und Lösungsansätze gemeinsam zu finden.

Thementage

Zu verschiedenen Anlässen des Jahreskreises werden innerhalb einer Klasse/ Klassenstufe Thementage, z.B. zu den Jahreszeiten, Advent/Weihnachten, Vogelhochzeit, Fasching, Ostern, Kindertag, gestaltet. Diese tragen meist einen fächerverbindenden, handlungsorientierten Charakter.

Unterrichtsgestaltung

An unserer Schule soll eine schöpferische von Normen und Regeln geprägte Lernatmosphäre vorherrschen. Im Mittelpunkt des Miteinander-Umgehens steht ein vertrauensvolles Verhältnis von gegenseitiger Achtung, Akzeptanz, Wertschätzung und Verantwortung.  Durch angemessene und altersgerechte Aufgabenstellungen, die sich am Erfahrungs- und Erlebnisbereich der Kinder orientieren und den unmittelbaren Bezug zur objektiven Realität herstellen, soll die Lernfreude erhalten und gefördert werden. Im Hinblick auf Auswirkungen der veränderten Kindheit wird das Sammeln primärer, eigener Erfahrungen angestrebt und ein kreativer Umgang mit verschiedenen Materialien angeregt. Neuen Lehr- und Lernmethoden stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

Unterrichts- und Pausenzeiten

siehe

Unfallmeldung

Alle Schüler sind während der Unterrichtszeit, auf dem Schulweg und während der GTA durch die Unfallkasse Sachsen versichert. Bitte melden Sie umgehend der Klassenleiterin oder Schulleitung, wenn Sie wegen eines schulischen Unfalls einen Arzt aufsuchen mussten, damit eine Unfallmeldung veranlasst werden kann. Auf schulischen Veranstaltungen, die durch die Schulleitung genehmigt wurden, z.B. Wandertage, Exkursionen, Klassenfahrten, Übernachtungen, sind Ihre Kinder ebenfalls versichert.

Wandertage

Jeder Klasse stehen im Schuljahr drei Wandertage für Ausflüge, Exkursionen etc. zur Verfügung.  Bis zum 3. Schuljahr sind Halbtagswanderungen vorgesehen, im 4. Schuljahr sind auch Ganztagswanderungen möglich. Die Hauptaktivität liegt im Wandern und Entdecken, An- und Abfahrten werden kurz bemessen. Eltern, die Freude daran haben, sind als Begleitperson herzlich willkommen.

Wettbewerbe

Um unseren Schülern Lernimpulse, Anreize und Erfolge durch Mut zur Leistung zu geben, bieten wir die Teilnahme an folgenden Wettbewerben an:

Deutsch:            – Lesefitnesstraining über die Zeitschrift Flohkiste

                             (Finanzierung durch die Eltern)

                           – Vorlesewettbewerb auf Basis der Klassenstufe

Mathematik:    -Minikänguruwettbewerb Klassen 1 und 2

                         – Känguruwettbewerb Klassen 3 und 4

Sport:                     – Ball über die Leine Klasse 3

– Zweifelderball Klasse 4

                               – Risiko raus Klassen 2-4

                          – Grundschulsporttag alle Klassen

                            – Bautzener Stadtlauf alle Klassen

 

Zeugnisse

Die Kinder erhalten im Schulhalbjahr die Halbjahresinformation und am Schuljahresende das Jahreszeugnis. In Klasse 1 enthält das Zeugnis keine Ziffernbeurteilung, es erfolgt eine ausführliche Einschätzung zum Arbeits- und Sozialverhalten, zur Lernentwicklung und zum Leistungsstand Ihres Kindes. Die Zeugnisse sollten in einer separaten Zeugnismappe gesammelt werden. Das Zeugnis muss von den sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben und nach den Ferien der Klassenlehrerin vorgelegt werden.

Zahnärztliche Untersuchung

Im Rahmen der Gesundheitserziehung findet im Schuljahr eine Reihenuntersuchung durch die Jugendzahnärztin Dr. Japcke und eine Gruppenprophylaxe durch die Zahnarztpraxis Dr. Dybek statt.

Zusammenarbeit Elternhaus und Schule

Viele Lehrer sind auch Eltern.

Alle Eltern waren Schüler.

Manche Eltern sind auch Lehrer.

Viele Schüler werden Eltern.

Manche Schüler werden Lehrer.

Sollte es da keine Gemeinsamkeiten geben?              Reinhold Mille